.. Reisemobilevermietung - Pinneberg
............... Firma Schmettau Paulstraße 6 / Tel. 04101 780744 Fax 04101 207171
AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01.11.2009

1. Leistung:

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Das Fahrzeug wird voll getankt übergeben und ist voll getankt

zurückzugeben. Die letzte Tankung des Fahrzeugs ist den Vermieter nachzuweisen, und sollte an einer Tankstelle in Pinneberg erfolgt sein.

Das Fahrzeug wird den Mieter von innen und außen in gereinigten Zustand, sowie leeren Abwassertank übergeben. Der Frischwassertank wird vom Vermieter mit Pinneberger Leitungswasser aufgefüllt. Für den Frischwassertank kann kein Gewähr als Trinkwasser übernommen werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Innere des Fahrzeugs vor Rückgabe gründlich zu reinigen. Den Abwassertank ist zu leeren, Der Toilettentank ist zu leeren und auszuspülen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss der Toilettentank vollständig leer sein. Bei Unterlassung oder unvollständige Innenreinigung werden den Mieter Reinigungskosten in Höhe von 80,00 Euro berechnet. Bei Unterlassung oder unvollständige Toilettentankreinigung werden den Mieter Reinigungskosten in Höhe von 95,00 Euro berechnet. Der Mieter kann sich durch Zahlung einer Reinigungspauschale von der Innenreinigung befreien lassen. Eine Befreiung für die Reinigung des Toilettentanks und des WC ist nicht möglich ! Die Aussenreinigung wird vom Vermieter kostenfrei ausgeführt.

Für eine Servicepauschale von Euro 50,00 erfolgt eine Einweisung des Mieters: Fahrzeug, Aufbau, Gas, Toilettenchemie und die Endreinigung des Fahrzeugs. Es wird ausschließlich der Mieter oder eine vom Mieter beauftrage Person eingewiesen. Dritte müssen bis zum Ende der Einweisung im Servicebereich warten.

2. Mietvoraussetzung:

Die Vermietung von Reisemobilen erfolgt nur an Person, die im Besitz eines gültigen Ausweises, und einer gültigen

Fahrerlaubnis der Klasse III oder gleichwertig ist. Der Mieter oder Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

Für die Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingung haftet der Mieter in unbeschränkter Höhe.

3. Mietberechnung:

Der Mietpreis wird für die vertragliche Mietdauer berechnet, bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. Bei vorzeitiger Mietübergabe wird je angefangene Stunde Euro 20,00 berechnet.

Die Mietübergabe zählt ab Beginn der Fahrzeugeinweisung. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter den Vermieter je angefangene Stunde Euro 20,00. Ab 3 Stunden Verspätung das 1,5 Fache des Tagesmietpreises. Der Vermieter behält sich zudem die Geltendmachung eines weitergehenden Schaden vor.

Die Mietrückgabe ist ab den Punkt zu rechnen, ab den das Fahrzeug dem Vermieter frei zur Verfügung steht.

Bei Übergabe des Fahrzeugs ist eine Servicepauschale von Euro 50,00 zu Zahlen.

Die Servicepauschale beinhaltet, 11kg Gas , 10x Sanitärmittel sowie eine halbstündige Einweisung auf dem Fahrzeug.

Mehrverbrauch wird am ende der Mietzeit abgerechnet: je Kg Gas € 1,60 / je Beutel Sanitärmittel € 1,50

4. Übernahme und Rückgabe:

Das Fahrzeug kann bereits am Vorabend des erstens Miettages ab 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr übernommen werden. Dieses

setzt ein intaktes Fahrzeug und eine ordnungsgemäße Rückgabe des Vormieters voraus. Die Rückgabe erfolgt

im voll getankten Zustand am folgenden Tag des letzten Miettags bis 09:00 Uhr. Der Übergabezeitpunkt

und Rückgabezeitpunkt ist im Buchungsvertrag genau angegeben, ausschließlich die in den Buchungsvertrag

angegebene Zeiten sind Verbindlich. Spätere Abweichungen werden gemäß Abs. 3 berechnet.

Ist das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß voll getankt, wird eine Nachtankungspauschale von 20,00 Euro berechnet.

Zuzüglich je Liter Diesel 1,60 Euro

Alle Schäden oder Funktionsstörungen am Fahrzeug, dem Aufbau des Fahrzeuges sind dem Vermieter mitzuteilen.

5. Zusatzausrüstung:

Die Zusatzausrüstung für das gemietete Fahrzeug wird dem Mieter leihweise zur Benutzung während der Mietdauer

überlassen. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzausrüstung nicht gegen Diebstahl

versichert ist. Der Mieter haftet für die vollzählige und unbeschädigte Rückgabe der Zusatzausrüstung unbeschränkt.

6. Versicherungsschutz:

Die Fahrzeuge sind als Selbstfahrer - Vermiet - Reisemobil zugelassen. Für jedes Fahrzeug besteht ein

Schutzbrief. Die Fahrzeuge sind mit einer Vollkasko und Teilkasko mit 1000,00 Euro Selbstbeteiligung pro

Schadensfall Versichert. Bei Kasko-Schäden haftet der Mieter bis zur Selbstbeteiligung (1000,00 Euro) aber auch

darüber hinaus, falls die Versicherung aufgrund von Alkohol, grob fahrlässigen Verhalten oder ähnlichem

eine Zahlung verweigert. Bei Vorsatz haftet der Mieter grundsätzlich in vollen Umfang.

Der Mieter haftet für alle Mitfahrer, sowie dritte Person. Im Schadensfall wird die Kaution erst nach Behebung des

Schadens ausgezahlt: Wobei die Schadenshöhe nicht berücksichtigt wird.

Im Schadensfall hat der Mieter immer ein Schadensbericht mit Skizze und Fotos zu erstellen ausgenommen

Schäden die unter Euro 200,00 liegen, soweit die gebrauchst Fähigkeit des Fahrzeugs gegeben ist reicht die einfache Meldung bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Über Euro 200,00 ist eine Telefonische Benachrichtigung des Vermieters

unverzüglich erforderlich.

Die Reisemobile stehen für Fahrten außerhalb Europas und einigen Ostblockländern nicht zu Verfügung.

 

7. Informationspflicht:

Alle Schäden oder Funktionsstörungen am Fahrzeug sind dem Vermieter sofort nach Entdeckung, -stehung per Telefon mitzuteilen, ansonsten haftet der Mieter dem Vermieter in unbeschränkter Höhe für etwaigen Mietausfall bei Folgemieten.

8. Obhutspflicht:

Der Mieter ist verpflichtet, das Reisemobil sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Fahrzeugs

sowie aller eingebauten Geräten genausten zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug möglichst vor Entwendung

zu schützen und sorgsam zu verschließen.

Vor jedem Fahrantritt ist das Fahrzeug auf seiner Betriebssicherheit zu überprüfen. (z.B. Licht, Ölstand und Wasser usw.)

Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu

beachten. Verstöße sind den Vermieter ohne besonderer Aufforderung zu melden. Kosten die dem Vermieter

durch den Verkehrsverstoß entstehen hat der Mieter den Vermieter zu erstatten. Im Schadensfall hat der Mieter

den Schaden immer von der Polizei aufzunehmen lassen, sowie hat der Mieter ein Schadensbericht mit Skizze und Fotos zu erstellen. Der mitgeführte Unfallbericht ist vollständig auszufüllen und dem Vermieter zu unaufgefordert zu übergeben.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung, ist der Mieter zur vollen Schadensrückerstattung verpflichte, ohne Berücksichtigung der Schuldfrage. (Verlust es Versicherungsschutz )

Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt.

Die Mitnahme von Haustieren jeglicher Art ist untersagt. Wenn Sie trotzdem ein Haustier mitnehmen möchten,

so ist dies unter bestimmten Voraussetzung, bei einigen Fahrzeugen möglich und Anmeldepflicht. Wegen

des aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen erforderlichen zusätzlichen Reinigungsaufwand berechnen

wir einmalig 50,00 Euro pro Anmietung. Diese Zahlung ersetzt nicht die vom Mieter auszuführende Innenreinigung.

9. Verbotene Nutzung:

Den Mieter sind folgende Fahrzeugverwendungart untersagt:

# zur Beteiligung am motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.

# zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen.

# zur Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Rest des Tatortes mit Strafe bedroht ist.

# zur Weitervermietung und Verleihung jeglicher Art.

# zu Zwecken, die zu erhöhten Verschleiß führen, z.B. das Betreten und beladen der Fahrzeugdächer.

# zu Zwecken, die zu erhöhten Verschmutzung des Fahrzeug führen, z.B. unangemeldete Haustiermitnahme.

10. Ersatzfahrzeug:

Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter anstelle des gebuchten Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das

vom Mieter bestellte Fahrzeug aus unvorhersehbaren Anlass nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Der Mieter

hat keinen Anspruch auf ein identisches, wohl jedoch auf ein gleichwertiges Fahrzeug. So darf die Aufteilung des

Ersatzfahrzeugs von der ursprünglich gemieteten Fahrzeug in jeder Weise abweichen, jedoch sollte Anzahl der

Sitz- und Schlafplätze wenigsten gleich sein. Jedoch ist der Mieter berechtigt das Ersatzfahrzeug abzulehnen

und vom Mietvertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag in falle der Ersatzfahrzeugstellung,

hat der Vermieter den Mieter die Anzahlung zurückzuzahlen. Ein weitergehender Anspruch des Mieters gegenüber

dem Vermieter besteht ausdrücklich nicht. Das Sonderkündigungsrecht des Mieters gilt nur 48 Stunden nach

Bekanntgabe des Vermieters, das er ein Ersatzfahrzeug stellen muss.

11. Reservierung und Rücktritt:

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung und Eingang der zu leistenden Anzahlung von 25% verbindlich.

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, vor dem vereinbarten Mietbegin sind folgende Anteile des Mietpreises

laut Reservierungsdaten zu zahlen.

bis 30 Tagen vor Mietbeginn: 25% / bis 10 Tagen vor Mietbeginn: 50% / weniger als 10 Tagen vor Mietbeginn: 80%

Auch eine zu spät gezahlte Anzahlung von mehr als 10 tagen, ist als Rücktritt durch den Mieter zu bewerten.

12. Zahlungsbedingungen:

Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25% fällig. Der Restbetrag ist bei Übernahme

des Fahrzeugs in fällig. Zahlbar in bar, per Überweisung oder per EC - Karte.

( Bei Zahlungen per Kreditkarte wird eine Kartengebühr von 3,0% berechnet )

13. Kaution:

Bei Übergabe des Reisemobils muss vom Mieter eine Kaution von 700,00 EURO hinterlegt werden.

Dieser Betrag deckt nicht die Kosten der Selbstbeteiligung bei einem evtl. Unfall oder Schaden ab.

Die Kaution ist neben der Mietzahlung zu zahlen, und kann nicht mit der Mietzahlung verrechnet werden.

14. Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet nur bei grob fahrlässigen Verhalten in hohe des vereinbarten Mietpreis.

15. Teilunwirksamkeit / Gerichtsstand:

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies

auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte kein Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sollen dann so

umgedeutet werden, dass deren Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

Erfüllsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz des Vermieters.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.